Erklärung zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr


Flächenbewertung:
Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist eine Ermittlung aller
bebauten, befestigten (versiegelten) Grundstücksflächen, die Regenwasser über Kanäle,
Leitungen, Rohre, offene Gräben o. ä. in die öffentlichen Abwasseranlagen einleiten. Hierzu
zählen zum einen direkt einleitende Flächen, die einen eigenen Anschluss an die Kanali-
sation haben (z. B. durch eine Regenrinne) und zum anderen auch indirekt einleitende
Flächen, die keinen eigenen Kanalanschluss besitzen, von denen aber beispielsweise
aufgrund des Geländegefälles Regenwasser in den Straßeneinlaufschacht gelangt. Für
Flächen, von denen kein Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird,
fällt keine Gebühr an.

Ansprechpartner Herr Christian Singer, Ortsbauamt.

Antragstellung mit dem vorgegebenen Formular.

Auskunft erteilt Herr Christian Singer, Ortsbauamt.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:

Vermerken Sie bitte diese Flächen in einem Lageplan und bezeichnen Sie diese eindeutig
(z.B. D1). Tragen Sie diese Bezeichnung auf dem Formular auf Seite 1 entsprechend ein.
Flächen, von denen kein Niederschlagswasser in öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen
gelangt, (z.B. Versickerung im Rasen), müssen nicht angegeben werden.
Ermäßigungen für Zisternen und Versickerungsanlagen
- Flächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, einem Mulden-
Rigolen-System oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder einem
Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden im Rahmen der
Gebührenbemessung mit 30 % angesetzt.
- Flächen, die an Zisternen (fest installiert und mit dem Erdreich verbunden) mit
Notüberlauf in Form einer Versickerung auf dem eigenen Grundstück oder durch
Einleiten in einen Vorfluter angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der
Gebührenbemessung unberücksichtigt.
- Flächen, die an Zisternen (fest installiert und mit dem Erdreich verbunden) mit Not-
überlauf in das Kanalsystem und mit Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung
angeschlossen sind, werden um 8 m2 je m3 Fassungsvolumen reduziert.
- Flächen, die an Zisternen (fest installiert und mit dem Erdreich verbunden) mit Not-
überlauf in das Kanalsystem und mit Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb
(und Gartenbewässerung) angeschlossen sind, werden um 15 m2 je m3
Fassungsvolumen reduziert.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:

Für die Höhe Ihrer Niederschlagswassergebühr ist die Größe sowie die Versiegelungsart der
versiegelten Flächen ausschlaggebend, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanali-
sation eingeleitet wird.
Als Dachflächen werden die senkrechte Projektion der Dachfläche von oben (nicht die
Schrägfläche) angesetzt einschließlich der Dachvorsprünge (Dachlänge x Dachbreite)
Beispiel: siehe Formular Niederschlagswassergebühr.

Um dem Einzelfall möglichst gerecht zu werden, werden die bebauten, befestigten (versie-
gelten) Flächen je nach Oberflächenbeschaffenheit mit unterschiedlichen Abflussfaktoren
multipliziert, um so die abflussrelevante Fläche zu berechnen:
Dachflächen:
- Standarddach (flach oder geneigt) 1,0
- Gründach 0,4
befestigte Flächen:
- vollständig versiegelte Flächen 1,0
Asphalt, Beton, Bitumen, fugenvergossene Pflasterflächen
- stark versiegelte Flächen 0,7
Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster
- wenig versiegelte Flächen 0,4
Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine,
Porenpflaster mit Nachweis.

Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen Buchenberg, Burgberg, Erdmannsweiler, Neuhausen und Weiler.

Ortsbauamt Königsfeld im Schwarzwald