Scherzinger, Angelika
Sachbearbeitung Bauamt
Amt: Ortsbauamt, Sachgebiet: Bauverwaltung +1 Weitere
Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Daher werden alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet. Baden-Württemberg hat dafür im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen.
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese mussten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben. Die Fristen wurden nach hinten angepasst, sodass für die Grundstückseigentümer noch etwas Zeit für die Abgabe der "Feststellungerklärung" blieb.
In Baden-Württemberg müssen – im Vergleich zu anderen Bundesländern – bei der Feststellungserklärung nur wenige Angaben gemacht werden.
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