Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) "ELR - Spitze auf dem Land"

Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Spitze auf dem Land! 

Firmen können bis 28.02.2025 Förderanträge für das landesweite Förderprogramm „Spitze auf dem Land!“ stellen. Der Förderort muss im ländlichen Raum und die Gesamtzahl an Vollzeit-Mitarbeitenden verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.

Der Antrag kann zusammen mit der Gemeinde Königsfeld (Herr Schenk oder Frau Scherzinger, Ortsbauamt) beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden. Die Anträge finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/efre

Mehr zum Förderprogramm: Um die Innovationskraft Baden-Württembergs zu stärken und die Technologieführerschaft des Landes weiter auszubauen, wurde die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ ins Leben gerufen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Ländlichen Raum, die mit neuen, hochinnovativen Produkten und Dienstleistungen überzeugen, werden durch die Förderlinie unterstützt. Ziel ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand im Ländlichen Raum Baden-Württembergs zu sichern.

Alle Informationen finden Sie auch hier: mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/spitze-auf-dem-land

November 2024

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