ELR Förderung beantragen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Externer Link:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Projektträger und Zuwendungsempfänger können somit sowohl Kommunen, als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten und sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz (Nr. 6.1 und 6.2 ELR) für die Bewilligung sowie die  Externer Link: L-Bank für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Projekte mit Beihilferelevanz (Nr. 6.3 ELR) werden nach Einplanung von der  Externer Link: L-Bank (Bereich Wirtschaftsförderung) bewilligt und abgerechnet.

Das Internetangebot zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird von den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen gemeinsam getragen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "ELR Förderung beantragen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können aus-schließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 23. August 2025 bei der Gemeinde vorliegen.

Bitte die Abgabefristen der Städte und Gemeinden beachten!