Die Kindertagesstätte Neuhausen in Königsfeld bietet Betreuung für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Vorschulalter an. Das Betreuungsangebot ist flexibel gestaltet, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. So gibt es Regelöffnungszeiten, verlängerte Vormittagsöffnungszeiten sowie Ganztagesbetreuung an ausgewählten Wochentagen. Die Einrichtung legt besonderen Wert darauf, den Kindern eine vielfältige und spielerische Förderung zu bieten, um sie in ihrer Entwicklung optimal zu unterstützen.

Schulstraße 2

78126 Königsfeld im Schwarzwald

Parkplätze in der Nähe

Die Kindertagesstätte bietet Platz für 69 Kinder. Das Alter der Kinder reicht von einem Jahr bis zur Einschulung. In Zusammenarbeit mit dem Förderverein Grundschule und Kindertagesstätte Neuhausen bieten wir auch Mittagessen an.

Pädagogisches Konzept:
Eine zentrale Rolle in unserer Arbeit nimmt die Erziehung zum selbständigen und verantwortungsbewussten Menschen ein. Ziel unserer Einrichtung ist es, die Kinder Schritt für Schritt zu begleiten, damit sie fähig werden, sich im Alltag möglichst selbständig zurecht zu finden. Die Entwicklung sozialer Fähigkeiten und Vertrauen in das eigene Können sind wichtige Aspekte unserer täglichen Arbeit.

Die Struktur unseres Hauses ermöglicht einen fließenden Übergang vom Krippen- zum Kindergartenkind und weiter zum Schulkind. Die Kooperation mit der Grundschule Neuhausen orientiert sich am „Bildungshaus 3 bis 10“.

Die Einrichtung beteiligt sich außerdem an den Modellen „Kolibri“, das Sprachförderprogramm des Landes Baden- Württemberg und dem EU-Schulfruchtprogramm.
Unsere Kindertagesstätte ist BeKi (Bewusste Kinderernährung) zertifiziert. Weiterhin verfügt die Institution über das Gütesiegel des Instituts für Qualitätsentwicklung in der Bildung (IQB).

Die Kooperation mit verschiedenen Institutionen unserer Gemeinde, wie beispielsweise mit dem Musik- und Trachtenverein Neuhausen oder der Narrenzunft Neuhausen, bereichern den Alltag unserer Kinder.

Plätze

3 Kindergartengruppen

1 Krippengruppe

Gruppenanzahl
4

Gebührenordnung

Gemeinde

  • Rollstuhlgerechter Zugang