Der Gottesacker in Königsfeld ist ein historisch bedeutender Friedhof der Herrnhuter Brüdergemeine und ein zentraler Ort für die Gemeinde Königsfeld. Geprägt von einer schlichten und zugleich harmonischen Gestaltung, spiegelt er die Traditionen der Herrnhuter wider. Alle Gräber sind einheitlich mit liegenden Grabplatten versehen, die keine Standesunterschiede erkennbar machen und damit Gleichheit und Bescheidenheit symbolisieren. Diese Besonderheit verleiht dem Gottesacker eine besondere Atmosphäre und macht ihn zu einem einzigartigen Ort des Gedenkens und der Ruhe. Seit 1958 steht der Gottesacker aufgrund seiner historischen Bedeutung unter Denkmalschutz.
Schramberger Straße 2
78126 Königsfeld im Schwarzwald
Bürgerservice
ein Friedhof ist, entgegen der überwiegenden Wahrnehmung, mehr als nur ein Beisetzungsort: er ist auch ein Ort der Lebenden. Wir finden dort die Möglichkeit zum Abschiednehmen, zur Trauerbewältigung, zum Gedenken sowie Besinnung und innere Einkehr.
So vielfältig die Trauer und die Erinnerungen auch sein mögen – sie brauchen einen festen Ort! Wer einen geliebten Menschen im Gedächtnis und im Herzen trägt, verspürt den Wunsch, ihn auch nach dessen Tod zu besuchen und mit ihm in Dialog zu treten.
Die Friedhöfe der Gemeinde Königsfeld sind deshalb besondere öffentliche Anlagen, in denen wir nicht nur unsere Toten begraben, sondern auch unsere Trauer verarbeiten können. Sie genießen daher unsere besondere Aufmerksamkeit!
Ihr
Fritz Link
Bürgermeister
„Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.“(Albert Schweitzer)
Informationen zu den Grabarten
Erdbestattungen
Reihengräber
sind nebeneinanderliegende Einzelgräber in geschlossenen Grabfeldern für Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene. 25 Jahre Nutzungs-zeit – eine Verlängerung des Rechtes ist möglich.
Wahlgräber
sind ein- oder mehrstellige Gräber, die in verschiedenen Lagen ausgewählt werden können. Ein mehrstelliges Wahlgrab kann nur erworben werden, wenn der überlebende Nutzungsberechtigte das 60. Lebensjahr vollendet hat. 25 Jahre Nutzungszeit – eine Verlängerung des Rechtes ist möglich.
Urnenbestattungen
Urnengräber
sind ein- oder mehrstellige Gräber, die in verschieden Lagen ausgewählt werden. Für Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene. 25 Jahre Nutzungszeit - eine Verlängerung des Rechtes ist möglich.
Urnengemeinschaftsgräber
sind angelegte Grabfelder für die anonyme Beisetzung von Aschen. Für Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene. 15 Jahre Nutzungszeit – eine Verlängerung des Rechtes ist nicht möglich.
Urnenbaumgräber
sind Grabstätten für die Beisetzung von Aschen. Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Eine Kennzeichnung durch eine Liegeplatte mit persönlichen Daten ist möglich. 15 Jahre Nutzungszeit – eine Verlängerung des Rechtes ist möglich.