Der Friedhof im Ortsteil Buchenberg von Königsfeld im Schwarzwald ist ein traditioneller Ruheort, der sowohl Wahl- als auch Reihengräber für Erd- und Urnenbestattungen bietet. Die Grabgrößen und Ruhezeiten sind gemäß den Friedhofsbestimmungen festgelegt: Reihengräber messen hier etwa 1x2 Meter, während Wahlgräber für Familien oder Mehrfachbestattungen 2x2 Meter umfassen. Die Ruhezeiten betragen in der Regel 25 Jahre für Särge und 15 Jahre für Urnengemeinschaftsgrabfelder. Der Friedhof bietet zudem besondere Grabfelder für Urnenbeisetzungen, und es ist eine Mehrfachbelegung innerhalb von Familiengräbern möglich, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Dörfle

78126 Königsfeld im Schwarzwald

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Friedhöfe unserer Gemeinde

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ein Friedhof ist, entgegen der überwiegenden Wahrnehmung, mehr als nur ein Beisetzungsort: er ist auch ein Ort der Lebenden. Wir finden dort die Möglichkeit zum Abschiednehmen, zur Trauerbewältigung, zum Gedenken sowie Besinnung und innere Einkehr.

So vielfältig die Trauer und die Erinnerungen auch sein mögen – sie brauchen einen festen Ort! Wer einen geliebten Menschen im Gedächtnis und im Herzen trägt, verspürt den Wunsch, ihn auch nach dessen Tod zu besuchen und mit ihm in Dialog zu treten.

Die Friedhöfe der Gemeinde Königsfeld sind deshalb besondere öffentliche Anlagen, in denen wir nicht nur unsere Toten begraben, sondern auch unsere Trauer verarbeiten können. Sie genießen daher unsere besondere Aufmerksamkeit!

Ihr

Fritz Link
Bürgermeister

„Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.“ (Albert Schweitzer)

Informationen zu den Grabarten
Erdbestattungen
Reihengräber
sind nebeneinanderliegende Einzelgräber in geschlossenen Grabfeldern für Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene. 25 Jahre Nutzungs-zeit – eine Verlängerung des Rechtes ist möglich.

Wahlgräber
sind ein- oder mehrstellige Gräber, die in verschiedenen Lagen ausgewählt werden können. Ein mehrstelliges Wahlgrab kann nur erworben werden, wenn der überlebende Nutzungsberechtigte das 60. Lebensjahr vollendet hat. 25 Jahre Nutzungszeit – eine Verlängerung des Rechtes ist möglich.

Urnenbestattungen
Urnengräber
sind ein- oder mehrstellige Gräber, die in verschieden Lagen ausgewählt werden. Für Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene. 25 Jahre Nutzungszeit - eine Verlängerung des Rechtes ist möglich.

Urnengemeinschaftsgräber
sind angelegte Grabfelder für die anonyme Beisetzung von Aschen. Für Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene. 15 Jahre Nutzungszeit – eine Verlängerung des Rechtes ist nicht möglich.

Urnenbaumgräber
sind Grabstätten für die Beisetzung von Aschen. Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Eine Kennzeichnung durch eine Liegeplatte mit persönlichen Daten ist möglich. 15 Jahre Nutzungszeit – eine Verlängerung des Rechtes ist möglich.