Abgrenzung Gesamtfortschreibung FNP 2040, ohne Maßstab (Grundlage Topografische Karte: RIPS LUBW)
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Einleitungsbeschluss Gesamtfortschtreibung FNP 2040

Öffentliche Bekanntmachungen

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 der Gemeinde Königsfeld. Einleitungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2040 der Gemeinde Königsfeld.

Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) „Flächennutzungsplan 2025“ insgesamt fortzuschreiben und den aktuellen Anforderungen der Gemeindeentwicklung anzupassen. Der Gemeinderat hat dazu den Einleitungsbeschluss gefasst.

Hiermit wird der Beschluss zur Einleitung der Gesamtfortschreibung zum „Flächennutzungsplan 2040“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Erläuterung zum Flächennutzungsplan FNP

Der Flächennutzungsplan (FNP) wird als vorbereitender Bauleitplan zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für das Gemeindegebiet (§ 1 Abs. 3 BauGB) aufgestellt. Im Flächennutzungsplan ist für die Gesamtgemarkung der Gemeinde die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB). Die Gemeinde Königsfeld nimmt dabei ihre Planungshoheit für ihre Gemarkung wahr.

Mit der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans werden die städtebaulichen Planungsziele der Gemeinde Königsfeld geprüft und gegebenenfalls neu definiert, die Plandarstellungen des gültigen Flächennutzungsplans inhaltlich überarbeitet und weiterentwickelt. Die im Flächennutzungsplan 2025 (derzeit wirksamer Plan) ausgewiesenen Bauflächen sind überwiegend zumindest mit Bebauungsplänen umgesetzt. Derzeit ist kein angemessenes Entwicklungspotenzial vorhanden.

Die Planaussagen beziehen sich auf die bebauten und bebaubaren, aber ebenso auf die nicht bebauten und auch weiterhin von einer baulichen Nutzung freizuhaltenden Flächen. Der Flächennutzungsplan dient mit seiner flächenhaften Darstellung der Vorbereitung oder Sicherung der beabsichtigten Nutzung. Dabei sind die in diesem Plan getroffenen Darstellungen grundsätzlich nicht als parzellenscharf aufzufassen (auch wenn die digitale Darstellung mittlerweile dies grafisch ermöglicht) und bedarf der Ausformung in der verbindlichen Bauleitplanung.

Aus dem Flächennutzungsplan heraus sind Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne zu entwickeln, die kleinere Teilbereiche der Gesamtgemarkung konkretisieren und für den Einzelnen erst Baurecht schaffen (Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1). Aus dem Flächennutzungsplan können keine direkten Ansprüche auf die Nutzung des Grundstücks entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplans abgeleitet werden.

Im Rahmen der Gesamtfortschreibung sollen neben zukünftigen Planungszielen auch die Berichtigung von Plandarstellungen des gültigen Flächennutzungsplans aufgrund verbindlich gewordener Bebauungsplänen und sonstiger Satzungen erfolgen.

Umfang des Plangebiets

Die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf die Gesamtgemarkung der Gemeinde Königsfeld mit dem Kernort Königsfeld und den fünf Ortsteilen Buchenberg, Burgberg, Erdmannsweiler, Neuhausen und Weiler mit einer Gesamtfläche von 4.024 Hektar.

Der Umfang ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: siehe Anlage

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Ziele und Zwecke der Planung

Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Königsfeld, bisher in Teilen geändert, entspricht nicht mehr den Anforderungen an das Planinstrument. Die in manchen Ortsteilen wachsenden Bevölkerungszahlen rufen lokal einen gewissen Siedlungsdruck hervor, der wiederum zur Erweiterung der Siedlungsflächen führt. Bei der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans stehen die Themen Wohnbauentwicklung, Gewerbeentwicklung, bevölkerungsstrukturelle Änderungen, Sicherung der sozialen und kulturellen Angebote sowie der Bildungseinrichtungen sowie der Verkehrs- und Erschließungsstruktur und technischen Infrastruktur im Fokus. Dabei sind u.a. die übergeordneten Vorgaben des sparsamen Umgangs mit Flächen als auch die Entwicklungspotenziale der Gemeinde Königsfeld zu berücksichtigen.

Dies ist Anlass für die Gemeinde, den bestehenden Flächennutzungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Wohnraumversorgung, der Sicherung als Wirtschaftsstandort und den Folgen klimatischer Veränderungen.

Umweltbericht

Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird in einem Regelverfahren nach Bau-gesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans ist gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht als selbstständiger Begründungsbestandteil zu erstellen. Die Umweltplanung begleitet die Flächennutzungsplanung aus naturräumlicher- und –schutzfachlicher Sicht und trifft Bewertungen und Maßnahmenvorschläge, die im Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge im Rahmen der Sicherung der Landschaftsfunktionen erforderlich sind.

Die Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet dabei die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich möglicher Wechselwirkungen.

Weiteres Verfahren

Die Planung wird auf Grundlage einer ausführlichen Bestandserhebung mit entsprechenden Zielen und einer Abstimmung in den Gremien zu einem Vorentwurf erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt und gesondert bekannt gegeben.

Königsfeld, den 15. November 2024

Fritz Link

Bürgermeister

Redaktion