Allgemein. Information zur Bundestagswahl 2025

Wahlen

Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfinden. Da es bereits vermehrt zu Fragen kommt, haben wir die bislang uns bekannten Fakten hier zusammengestellt.

Wahlbenachrichtigungen

Zwischen dem 12. Januar 2025 (frühestens) und dem 2. Februar 2025 (spätestens) werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Ab diesem Zeitpunkt kann man dann auch Briefwahl beantragen. 

Briefwahlunterlagen

Aufgrund der sehr engen gesetzlich terminierten Fristen, ist mit der Herausgabe der Briefwahlunterlagen vermutlich frühestens ab dem 10. Februar 2025 zu rechnen. Ab diesem Zeitpunkt können dann auch die beantragten Unterlagen versandt werden. Dieser Termin ist final noch nicht belastbar. 

Deutsche im Ausland

Deutsche, die im Ausland leben, jedoch nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Den Antrag finden Sie unter www.bundeswahlleiterin.de. 

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Ihre Unterstützung zählt!

Für die Bundestagwahlen 2025 benötigt die Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. 

Für die Bundestagswahl müssen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich in diesem Gebiet aufhalten. Sie möchten Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden? Dann melden Sie sich bitte unter wahlen@koenigsfeld.de.

Alle Informationen zur Bundestagswahl 2025 gibt es unter www.bundeswahlleiterin.de